Onlineshop

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Online Shops bieten eine Möglichkeit, die Anbahnung von Transaktionen (aus den Teilbereichen Information, Vereinbarung, Abwicklung und Service bestehend) zu initiieren und zu unterstützen bzw. gänzlich elektronisch abzuwickeln. Dabei wird eine Plattform geschaffen, auf der Anbieter ihre Waren oder Dienstleistungen präsentieren und der Interessent die Handhabe besitzt, Produktinformationen einzuholen. Ähnlich wie bei bisherigen Einkaufshäusern wird dem Kunden ein umfassendes Warenangebot unterbreitet, wodurch die Suchkosten seitens der Nachfragerseite reduziert werden. Ist diese Informationsphase abgeschlossen, kann bei der Produktspezifizierung bzw. Preisvereinbarung (Vereinbarungsphase) der Kunde einen direkten und interaktiven Einfluss nehmen. Kommt es zu einem Vertragsabschluss, bieten sich im Rahmen der Abwicklungsphase vielfältige Unterstützungsfunktionen. So lassen sich digitale Produkte direkt über das Internet zum Kunden transportieren bzw. kann der Kunde über den Status seiner Warenlieferung auf dem Laufenden gehalten werden (Track and Tracing). Je nach Art des Gutes lassen sich unterschiedliche After-Sale Services etablieren. Darunter können etwa Installations-, Update- oder Beratungsleistungen verstanden werden.[1]

Bespiele

  • Amazon
  • Ebay
  • Craigslist

Einzelnachweise

  1. Prof. Dr. Tobias Kollmann. Electronic Shop. (Stand: 28.07.2020) https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/electronic-shop-36299